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   BSG, 13.07.1978 - 8/3 RK 6/77   

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BSG, 13.07.1978 - 8/3 RK 6/77 (https://dejure.org/1978,7982)
BSG, Entscheidung vom 13.07.1978 - 8/3 RK 6/77 (https://dejure.org/1978,7982)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 8/3 RK 6/77 (https://dejure.org/1978,7982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenkasse - Aufsichtsbehörde - Genehmigung einer Regelung in der Dienstordnung - Gehalt eines Geschäftsführers - Rechtsschutzinteresse - Mitverwaltung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 24/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - fehlendes

    Es muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung bestehen (BSGE 3, 142, 153; BSG SozR 2200 § 352 Nr. 2 S 7) und ist auch vom Rechtsmittelgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, Vor § 51 RdNr 20) ; dadurch sollen zweckwidrige Prozesse verhindert und eine unnötige Inanspruchnahme des Rechtsschutzes durch staatliche Gerichte vermieden werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 44/11

    Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - Beanstandung -

    Allerdings steht der Zulässigkeit einer Aufsichtsklage entgegen, dass das mit ihr verfolgte primäre Ziel nach Abschluss des Rechtsstreits nicht mehr umgesetzt werden kann (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978 - 8/3 RK 6/77 -, juris).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

    Dazu rechnen ua die Unzulässigkeit des Rechtsweges (BSGE 2, 23, 26; 8, 3, 9; 11, 63, 64; 25, 235, 236 mwN), die Unzulässigkeit der Klage oder Berufung (BSGE 16, 21, 23; 19, 164, 166), das Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses (BSG SozR 2200 § 352 Nr 2 S 6 mwN) oder das Unterlassen einer notwendigen Beiladung (vgl zuletzt Urteil des BSG vom 30. Januar 1980 - 12 RK 58/78 - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18

    Rechtmäßigkeit von Wahlen zum Hauptausschuss der Vertreterversammlung einer

    Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage, die auch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch bestehen muss (BSGE SozR 2200 § 352 Nr. 2, S. 7; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 24/10 R - juris).
  • BSG, 14.03.1994 - 11 BAr 139/93

    Rechtsschutzbedürfnis - Schwerbehinderter - Gleichgestellter - Inanspruchnahme

    Jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus, das noch im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorhanden sein muß (BSGE 3, 142, 153; 11, 38, 41; BSG SozR 2200 § 352 Nr. 2 und SozR 1500 § 53 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - L 11 KA 54/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage muss im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehen (BSGE SozR 2200 § 352 Nr. 2, S. 7; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 24/10 R - juris) und ist auch vom Rechtsmittelgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, Vor § 51 Rn. 16 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 3010/16
    Es muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung bestehen (BSGE 3, 142, 153; BSG SozR 2200 § 352 Nr. 2 S 7) und ist auch vom Rechtsmittelgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BSG 28.08.2013, B 6 KA 41/12 R, NZS 2014, 156); dadurch sollen zweckwidrige Prozesse verhindert und eine unnötige Inanspruchnahme des Rechtsschutzes durch staatliche Gerichte vermieden werden.
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